Mit der Einführung der Pensionskassen wurde 1990 die betriebliche Altersversorgung auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt.

Für die Errichtung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Pensionskassen wurde am 17.Mai 1990 im Nationalrat das Pensionskassengesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist vor allem eine verbesserte rechtliche Absicherung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten im Rahmen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters-, Hinterbliebenen- und allenfalls auch Invaliditätsvorsorge. Dies wird dadurch erreicht, dass die eingezahlten Beiträge dem Zugriff des Beitragleistenden Arbeitgebers weitgehend entzogen wurden und zusätzlich eine exekutions- und insolvenzrechtliche Absicherung genießen.

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