Der Versicherungsmakler ist Interessensvertreter des Versicherungsnehmers.

Aus dieser Stellung heraus hat der Versicherungsmakler die Aufgabe, für seine Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu den bestmöglichen Konditionen auszuhandeln und auf Wunsch des Versicherungsnehmers einzudecken.

Diese immense Herausforderung fordert Kompetenz, Zuverlässigkeit, Seriösität und vor allem Unabhängigkeit.

Gerade die Unabhängigkeit, sich am freien Versicherungsmarkt bewegen zu können, ist Garant für die Möglichkeit, dem Kunden die beste Lösung zu präsentieren, zumal ja auch im § 28 MaklerG, diese Pflichten des Versicherungsmaklers ganz klar geregelt sind.

Zur Verdeutlichung dürfen wir für die Wahrung der Interessen des Versicherungskunden den sehr wichtigen § 28 MaklerG nachstehend anführen.

Die Interessenwahrung gemäß § 3 Abs 1 und Abs 3 und gemäß § 27 Abs 1 umfasst die Aufklärung und Beratung des Versicherungskunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz, sowie insbesondere auch folgende Pflichten des Versicherungsmakler:

  1. Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzepts;

  2. Beurteilung der Solvenz des Versicherers im Rahmen der einem Makler zugänglichen fachlichen Informationen;

  3. Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei sich die Interessenwahrung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf bestimmte örtliche Märkte oder bestimmte Versicherungsprodukte beschränken kann, sofern der Versicherungsmakler dies dem Versicherungskunden ausdrücklich bekannt gibt;

  4. Bekanntgabe der für den Versicherungskunden durchgeführten Rechtshandlungen, sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Versicherungskunden, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie;

  5. Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze);

  6. Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen;

  7. Laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge, sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Um diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden, bedarf diese Aufgabe eine langjährige Ausbildung im Bereich der Versicherungstechnik, sowie eine höchstprofessionelle Abwicklung beginnend mit der Risikoanalyse bis zur Übergabe der Polizze sowie der laufenden Betreuung.

Ein sehr wesentlicher Teil der Betreuung bildet das Schadensmanagement.
In diesem Bereich der Tätigkeit begleitet der Versicherungsmakler den Kunden von der Schadensmeldung an bis zur endgültigen Liquidierung des Schadenfalles.

Schon aufgrund der Tatsache der vielfältigsten Produkte bei den jeweiligen Gesellschaften heraus, verlangt das Schadensmanagement viel Engagement und ständiges Einlesen in die Versicherungsbedingungen um den Schadensfall bestmöglich abwickeln zu können.

Unser Fazit:
Das Wesen und die Dienste des unabhängigen Versicherungsmaklers, sowie die daraus resultierenden Vorteile für den Versicherungsnehmer in allen Bereichen sind im modernen Versicherungsmanagement nicht wegzudenken und unentbehrlich.