Zweck dieser Richtlinie ist die einheitliche Gestaltung von Brandschutzplänen.

Brandschutzpläne sind vereinfachte Symbolpläne und sollen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Sie sind grundsätzlich farbig und einvernehmlich mit den örtlichen Feuerwehrkommando oder mit für den Brandschutz zuständigen Stellen zu erstellen. Sie sind jedenfalls von der zuständigen Feuerwehr zu vidieren. Brandschutzpläne müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

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