Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Anforderungen bzgl. Auswahl, Zahl und Anordnung von Geräten für die Erste und die Erweiterte Löschhilfe, weiters sinnvolle Anwendungen für Anlagen der Erweiterten Automatischen Löschhilfe (EAL), festzustellen. Diese Richtlinie stützt sich im wesentlichen auf die ÖNORM EN3. Hinsichtlich der Anwendung von EAL Anlagen wird auf die TRVB S 122 verwiesen.
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